Garantierte Rendite per GesetzAm 01. April 2000 ist das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) in Kraft getreten und im Jahr 2004 und 2008 wurde es novelliert. Das Gesetz garantiert die Abnahme solar erzeugten Stroms durch die zuständigen Energieversorgungsunternehmen zu einem festen Tarif. Die Höhe der Vergütungssätze richtet sich nach Typ (Aufdach oder Freiland) und Größe der Photovoltaikanlage. Gesichert fließen die Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahre. Das heißt für Sie: jede von Ihnen eingespeiste Kilowatt Stunde bringt Ihnen bares Geld. Garantiert. So werden Sie zum Versorger Ihres Versorgers. Gegen Bezahlung! Nutzen auch Sie die staatlich garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre! Sobald Ihr Solarkraftwerk ans Netz geht, erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre (plus den verbleibenden Anteil des Inbetriebnahmejahres) eine staatlich garantierte Einspeisevergütung. Vergütung (lt. Erneuerbare-Energien-Gesetz) Summe Cent je kWh (Deutschland) bei Netzeinspeisung
1 ab 1.1.2011
Die Vergütung für den Direktverbrauch werden zukünftig nach dem Anteil des selbst verbrauchten Stroms an der gesamten Solarstromerzeugung differenziert. Für Strommengen, die oberhalb eines Direktverbrauchsanteils von 30% liegen, gelten höhere Vergütungen. Ein Direktverbrauchsanteil über 30% ist jedoch i. d. R. nur bei sehr kleinen Anlagen oder mit höherem technischen Aufwand erreichbar. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Sie hier downloaden. |
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